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§ 1 Name und Sitz der Abteilung 

§ 2 Zweck der Abteilung

§ 3 Vereinsfarben

§ 4 Mitgliedschaft

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft

§ 6  Erlöschen der Mitgliedschaft

§ 7 Rechte der Mitglieder

§ 9 Organe der Abteilung

§ 10 Der Abteilungsvorstand

§ 11 Mitgliederversammlung

§ 12 Ruder -, Boots - und Hausordnung

§ 13 Schiedsgericht

§ 14 Satzungsänderung

§ 15 Auflösung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


§ 1 Name und Sitz der Abteilung

Die Abteilung führt den Namen: Ruderabteilung des Sportvereins Alemannia

Salzbergen 1919 e.V.

Sitz der Abteilung ist Salzbergen.<<

.

 


§ 2 Zweck der Abteilung

Die Ruderabteilung bezweckt ausschließlich die planmäßige Pflege des Rudersports und ergänzender Sportarten. Dazu gehört auch die Jugendarbeit sowie Freizeitpflege, internationale Begegnungen und Geselligkeit. Ergänzend wird auf § 1 der Satzung des SV Alemannia verwiesen.<<


§ 3 Vereinsfarben

Die Flagge der Ruderabteilung ist  rechteckig. Sie ist  diagonal von links unten nach rechts oben getrennt. Der  obere Teil ist rot, der  untere weiß. Im weißen  ist das Vereinsabzeichen des SV Alemannia Salzbergen. <<


§ 4 Mitgliedschaft

Die Ruderabteilung hat ordentliche Mitglieder und  jugendliche Mitglieder unter 18 Jahren. <<

 

 


§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied der Ruderabteilung kann jeder werden, der Mitglied des SV Alemannia Salzbergen ist. Es muss die Satzung des SV Alemannia Salzbergen und die der Ruderabteilung anerkennen. Die Mitgliedschaft wird nicht von politischen, Abstammungsrelevanten, weltanschaulichen oder konfessionellen Gesichtspunkten abhängig gemacht. Ergänzend gilt § 3 der Satzung des SV Alemannia.  <<


§ 6 Erlöschen der Mitgliedschaft

Es gelten die Bestimmungen des § 4 der Satzung des  SV Alemannia Salzbergen. <<


§ 7 Rechte der Mitglieder

Alle Mitglieder der Ruderabteilung haben das Recht, an  den Veranstaltungen der Ruderabteilung und des Hauptvereins  teilzunehmen sowie die  Einrichtungen der Ruderabteilung  und  der anderen  Abteilungen  zu benutzen. Die ausübenden  Mitglieder der Ruderabteilung haben nach Maßgabe der  Ruder- und Bootsordnung sowie der Hausordnung das Recht auf  Benutzung der Boote und der anderen Einrichtungen der  Abteilung. <<


§ 8 Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind an die Satzung und die  Beschlüsse der Organe des Gesamtvereins und der  Ruderabteilung  gebunden. Die Mitglieder sind  verpflichtet,  das Vereinseigentum und die durch den Verein in Nutzung  genommenen vereinsfremden Übungs- und  Wettkampfstätten einschließlich deren  Einrichtungen sorgsam zu behandeln und für Schäden  aufzukommen. Die Mitglieder sind verpflichtet, den  feststehenden Beitrag sowie eventuell beschlossene  Zusatzbeiträge und Umlagen zu zahlen. <<


§ 9 Organe der Abteilung

Die Organe der Ruderabteilung des SV Alemannia Salzbergen  sind:

1. Der Abteilungsvorstand

2. Die Abteilungs-Mitgliederversammlung <<


§ 10 Der Abteilungsvorstand

Der Abteilungsvorstand besteht aus:

-Geschäftsführer

-stellv. Geschäftsführer

-Sportwart für Statistik, Finanzen und Öffentlichkeitsarbeit

-Ruder- und Bootswart

-Altherrenwart

-Jugendwart

-stellv. Jugendwart

 

Der Geschäftsführer oder sein Stellvertreter vertreten die Abteilung. Die Vertretung des Gesamtvereins ist in § 7 der Satzung des SV Alemannia Salzbergen festgelegt.

Die Abteilungsvorstandsmitglieder werden in der Jahreshauptversammlung der Abteilung durch geheime Wahl einzeln für die Dauer von zwei Jahren mit Stimmenmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gewählt. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab 14 Jahre, Mitglieder unter 14 Jahre dürfen nur bei der Wahl der Jugendwarte mit wählen.

Abteilungs- und Vorstandssitzungen werden vom Geschäftsführer nach Bedarf und auf Antrag der Vorstandsmitglieder einberufen.

Der Abteilungsvorstand führt die Geschäfte der Ruderabteilung in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand des Vereins. Der Abteilungsvorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte seiner Mitglieder. Er fasst die Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Geschäftsführers.  <<

 


§ 11 Mitgliederversammlung

 

Die Mitgliederversammlung ist für alle Angelegenheiten der Ruderabteilung zuständig, welche nicht zu den Befugnissen des Vorstands gehören.

Die Jahreshauptversammlung findet alljährlich in Anlehnung an die Jahreshauptversammlung des Gesamtvereins statt. Die Einladung muss unter Angabe der Tagesordnung spätestens drei Wochen vor dem anberaumten Termin öffentlich am Bootshaus ausgehangen werden. Eine Einladung innerhalb der Abteilungsnachrichten genügt. Zur Tagesordnung gehören:

1. Jahresbericht des Abteilungsvorstandes

2. Entlastung des Abteilungsvorstandes

3. Neuwahl des Abteilungsvorstandes für die Amtsdauer von zwei Jahren ( nur in jedem zweiten Jahr)

4. Verschiedenes

 

Außerordentliche Versammlungen ruft der Abteilungsvorstand ein. Er ist dazu verpflichtet, wenn ein Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder unter Angabe der Gründe dies schriftlich beantragt. Die Versammlung muss innerhalb eines Monats nach Eingang eines solchen Antrags einberufen werden.

Die Beschlüsse werden – soweit die Satzung nichts anderes bestimmt – mit einfacher Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters. Über jede Versammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Versammlungsleiter und dem Verfasser der Niederschrift unterzeichnet wird.  <<

 


§ 12 Ruder -, Boots - und Hausordnung

Die Ruder - und Bootsordnung sowie die Hausordnung sind  für die Mitglieder der Abteilung ebenso bindend  wie die  Satzungen. Für den Fall ihrer Änderung sind sie  wie die Satzungsänderung zu behandeln.  <<


§ 13 Schiedsgericht

Streitigkeiten zwischen Abteilungsmitgliedern werden nach Schlichtungsversuchen des SVA- Vorstandes in letzter Instanz vom Schiedsgericht des SV Alemannia Salzbergen entschieden.  <<


§ 14 Satzungsänderung

Änderungen der Satzung können nur durch eine  Hauptversammlung mit Zweidrittelmehrheit  beschlossen werden.  Sie dürfen den Bestimmungen des  SV Alemannia Salzbergen  nicht entgegenstehen.  <<


§ 15 Auflösung

Die Auflösung der Ruderabteilung kann nur durch Dreiviertelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung dem SVA- Vorstand empfohlen werden. Ist diese Zahl von Mitgliedern nicht anwesend, so ist binnen vier Wochen eine weitere Hauptversammlung abzuhalten, in der ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten entschieden wird.

Über den Verbleib der Sachwerte und des Vermögens der Ruderabteilung entscheidet der SVA- Vorstand.  <<

 

 

 

 

 

Die Abteilungssatzung wurde auf der Mitgliederversammlung der Ruderabteilung vom 14.01.05 und vom SVA Vorstand am 21.03.05 genehmigt

 

 

Geschäftsführer der Ruderabteilung am 21.03.2005

 

Stefan Kreuter