Nachdem einige Unklarheiten ausgeräumt wurden, nimmt nun auch ein Teil der Fussballabteilung des SVA das Training wieder auf.
Ab Montag, dem 25.05.2020 darf auf dem Sportgelände am Ahlder Damm unter strengen Regeln und unter Einhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften wieder trainiert werden. Dies betrifft zunächst allerdings nur die Jugendmannschaften ab der C-Jugend aufwärts, sowie die 4 Seniorenmannschaften.

Hier der Regelkatalog:

 

Vorgaben für den Trainingsbetrieb der Fussballabteilung des SVA Salzbergen ab dem 25.05.2020

 

 

 

  1. Spieler mit Krankheitssyptomen (wie z.B. Husten, Fieber, Schnupfen) dürfen nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen.

 

  1. Für die Fahrt zum Training ist auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zu verzichten.

 

  1. Vor, während und nach dem Training und auf dem gesamten Sportgelände gelten die Hygieneschutzbestimmungen
    1. 2 Meter Abstand halten
    2. Keine Begrüßungsrituale
    3. Kein Abklatschen, Spucken oder gemeinsames Jubeln

 

  1. Die Spieler müssen bereits umgezogen zum Trainingsgelände kommen. Die Körperpflege nach dem Training ist zu Hause zu erledigen.

 

  1. Die allgemeinen Hygienevorschriften, wie häufiges Händewaschen und ggf. Desinfizieren, usw. sind zu beachten. Hierfür steht die Behindertentoilette im Kabinentrakt (neben Kabine 1) zur Verfügung.

Der Toilettenraum ist nur einzeln zu betreten!

 

  1. Die Benutzung der Umkleidekabinen und Duschen ist nicht erlaubt. Auch die Nutzung der Gemeinschaftsräume ist verboten!

 

  1. Die Trainingsbeteiligung ist zu dokumentieren. Hierfür liegen im Eingangsbereich des Kabinentraktes Listen aus, die vorzugsweise durch die Trainer zu führen sind. Es ist aufzuführen, welcher Spieler, Trainer und Betreuer von wann bis wann auf dem Trainingsgelände war.

 

  1. Das Betreten der Fussballplätze ist erst erlaubt, sobald die vorherige Mannschaft den Platz komplett verlassen hat. Die Plätze sind auf direktem Wege zu verlassen.

 

  1. Der Raum für die Trainingsgerätschaften zwischen den Garagen ist ausschließlich durch die Übungsleiter und einzeln zu betreten.

 

  1. Der Platzbelegungsplan und die Trainingszeiten sind bindend und

dürfen nicht eigenständig geändert werden.

Es trainiert maximal eine Mannschaft auf dem ihr zugewiesenen Platz.

 

  1. Während des Trainings sind keine Zuschauer (wie z.B. Familienmitglieder, Freunde, etc.) zugelassen. Die Trainer haben mögliche Zuschauer aufzufordern, das Gelände zu verlassen.

 

  1. Trainingseinheiten unter Wettkampfbedingungen, Trainingsspiele, mannschaftsinterne Turniere und Freundschaftsspiele sind NICHT erlaubt. Auch nicht in Kleinstgruppen wie z.B. „Zwei-gegen-Zwei“.

 

  1. Für das Training stehen lediglich die Plätze 3, 4 und 5 zur Verfügung. Die Plätze 1+2 sind bis auf Weiteres gesperrt.

 

  1. Der Verzehr von Speisen und Getränken auf dem Sportgelände ist verboten. Hiervon ausgenommen sind selbst mitgebrachte alkoholfreie Getränke.

 

  1. Auf dem gesamten Sportgelände sind Zusammenkünfte wie z.B. gemeinsames Grillen, gemütliches Beisammensein oder Mannschaftsfeiern verboten!

 

  1. Die Trainer entscheiden selbst, ob sie ein Training unter den o.g. Vorgaben durchführen möchten. Sollte sich ein Trainer/Trainerteam dazu entscheiden, den Trainingsbetrieb wieder aufzunehmen, so sind sie für die Einhaltung der genannten Regeln verantwortlich!

Sollte ein Trainer/Trainerteam die Verantwortung und die Risiken für sich und sein Umfeld nicht eingehen wollen, wird diese Entscheidung selbstverständlich von allen Seiten respektiert.

 

  1. Als Corona-/Hygienebeauftragter steht Guido Wilken unter

Tel. 0179 2417590 zur Verfügung. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.

 

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass Einzelpersonen und/oder ganze Mannschaften bei Verstößen gegen die o.g. Vorgaben vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen werden können.

 

  1. Die o.g. Vorgaben sind für alle Trainingsteilnehmer (Trainer, Spieler, Betreuer, etc.) bindend und treten mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres in Kraft.

 

 

Der Fussballvorstand                                               Salzbergen, 18.05.2020