Vorgaben für den Trainingsbetrieb der Fussballabteilung des SVA Salzbergen ab dem 06.07.2020

1. Spieler mit Krankheitssymptomen (wie z.B. Husten, Fieber, Schnupen) dürfen nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen

2. Es darf in Kleingruppen von maximal 30 Personen und wieder kontaktintensiv trainiert werden. Die Abstandsregelung ist während des Trainings aufgehoben. Test- und Freundschaftsspiele mit anderen Mannschaften sind nicht erlaubt!

3. Die allgemeinen Hygienevorschriften, wie häufiges Händewaschen und Hand-Desinfektion sind zu beachten. Die Toilettenräume sind einzeln zu betreten!

4. Bei der Nutzung der Kabinen und Duschen sowie der Versammlungsräume ist der Abstand von 2 Metern zueinander zu beachten!
Es ist nur jede zweite Dusche zu belegen. Bei größeren Trainingsgruppen sind ggf. 2 Kabinen zu nutzen.

5. Die Trainingsbeteiligung ist zu jedem Training zu dokumentieren. Es ist aufzuführen, wer sich von wann bis wann auf dem Sportgelände aufgehalten hat. Dabei sind Name, Anschrift und Telefonnummer anzugeben. Die Übungsleiter/Trainer der einzelnen Mannschaften sind hierfür verantwortlich und können ggf. stellvertretend für die jeweiligen Spieler unterschreiben. Entsprechende Listen liegen im Eingangsbereich des Kabinentraktes aus.

6. Das Betreten der Fussballplätze ist erst erlaubt, sobald die vorherige Mannschaft den Platz komplett verlassen hat. Die Plätze sind auf direktem Wege zu verlassen.

7. Der Raum für die Trainingsgerätschaften zwischen den Garagen und der Lagerraum für die Bälle sind einzeln zu betreten.

8. Der Platzbelegungsplan und die Trainingszeiten sind bindend und dürfen nicht eigenständig geändert werden.
Es trainiert maximal eine Mannschaft auf dem ihr zugewiesenen Platz.

9. Während des Trainings sind keine Zuschauer (wie z.B. Familienmitglieder, Freunde, etc.) zugelassen. Die Trainer haben mögliche Zuschauer aufzufordern, das Gelände zu verlassen.

10. Für das Training stehen lediglich die Plätze 1, 2 und 5 zur Verfügung. Die Plätze 3+4 bleiben bis auf Weiteres gesperrt.

11. Der Verzehr von Speisen und Getränken auf dem Sportgelände ist verboten. Hiervon ausgenommen sind selbst mitgebrachte alkoholfreie Getränke.

12. Auf dem gesamten Sportgelände sind Zusammenkünfte wie z.B. gemeinsames Grillen, gemütliches Beisammensein oder Mannschaftsfeiern verboten!

13. Die Trainer und Spieler entscheiden selbst, ob sie ein Training unter den o.g. Vorgaben durchführen möchten. Sollte sich ein Trainer/Trainerteam dazu entscheiden, den Trainingsbetrieb wieder aufzunehmen, so sind sie für die Einhaltung der Regeln verantwortlich!
Sollte ein Trainer/Trainerteam oder Spieler die Verantwortung und die Risiken für sich und sein Umfeld nicht eingehen wollen, wird diese Entscheidung selbstverständlich von allen Seiten respektiert,

14. Als Corona-/Hygienebeauftragter steht Guido Wilken unter Tel. 0179/2417590 zur Verfügung. Seinen Anweisungen ist ggf. Folge zu leisten.

15. Es wird darauf hingewiesen, dass Einzelpersonen und/oder ganze Mannschaften bei Verstößen gegen die o.g. Vorgaben vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen werden können.

16. Die o.g. Vorgaben sind für alle Trainingsteilnehmer (Trainer, Spieler, Betreuer, etc.) bindend und treten mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres in Kraft.

Der Fussballvorstand Salzbergen, 04.07.2020